Springe zum Inhalt

Verband leitender Lehrkräfte
an Schulen für Physiotherapie e.V.

Aktuelles & Veranstaltungen

24.04.2026

Interessante Neuerungen Anlage 7 zum Rahmenvertrag nach §125 SGB V für Physiotherapie

Seite 5

III. Erforderliche Weiterbildungen der Leistungserbringer für besondere Maßnahmen der Physiotherapie 1. Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät)
Einleitung Gerätegestützte Krankengymnastik (gemäß Heilmittel-Richtlinie) ist
1.1 Eingangsvoraussetzungen für die Teilnehmenden
Die Weiterbildungsteilnehmenden müssen über eine Qualifikation verfügen, die sie gemäß § 124 Absatz 1 SGB V zur Zulassung als „Krankengymnastin oder Krankengymnast“ oder „Physiotherapeutin oder Physiotherapeut“ berechtigen würde.
Ausnahme: Auszubildende im 3. Ausbildungsjahr bzw. Studierende in den letzten zwei Semestern des Studiums im Bereich der Physiotherapie können an der Weiterbildung teilnehmen, wenn diese vom Ausbildungsträger oder von einem kooperierenden Weiterbildungsträgern angeboten wird und die fachlichen, wie sächlichen Voraussetzungen gemäß 1.5 erfüllt sind.

Der gesamte Text und weitere Änderungen für Dozenten im Bereich der Weiterbildung nachfolgend herunterzuladen