30.01.2026
Reform der Gesundheitsfachberufe
ggf. ist diese Fundstell aus der gestrigen Ärztezeitung von Interesse, abzurufen unter: Physiotherapeuten: Warum der Bund-Länder-Streit ein modernes Berufsgesetz blockieren könnte
Reform der Gesundheitsfachberufe
Physiotherapeuten: Warum der Bund-Länder-Streit ein modernes Berufsgesetz blockieren könnte
Bei den Physiotherapeuten ist der Fachkräftemangel groß, der Reformbedarf der Ausbildung ebenso. Doch die Länder fordern erst eine Vergütung für den Nachwuchs in ambulanten Physio-Praxen, bevor das Berufsgesetz novelliert wird.
Berlin. Wer ein anderes Wort für Fachkräftemangel sucht, könnte auch „Physiotherapeut“ sagen: Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) beziffert die Zahl der nicht besetzbaren Stellen für Physiotherapeuten auf rund 12.000.
Man habe, und das sei wenig rühmlich, die Pflege beim Fachkräftemangel inzwischen „überholt“, sagte die Bundesvorsitzende des Verbands für Physiotherapie (VPT), Manuela Pintarelli-Rauschenbach, jüngst bei einem Pressegespräch.
Laut Verband hat sich ein Fachkräftemangel aufgestaut, den das Ausbildungssystem allein nicht auffangen könne. Doch auch das Berufsgesetz der Physiotherapeuten stammt aus dem Jahr 1994 und müsste dringend modernisiert werden.
Die Bundesregierung indes handelt die Gesundheitsfachberufe im Koalitionsvertrag in einem Satz ab: Man wolle die Berufsgesetze für Ergo- und Physiotherapie sowie für Logopädie „zügig und zukunftsfest“ reformieren – das hatten die beiden vorausgehenden Regierungen auch schon versprochen. Passiert ist seitdem nichts.
Erfreulich immerhin: Die Zahl angehender Physiotherapeuten in einer berufsschulischen Ausbildung ist seit 2022/23 leicht gestiegen – im Schuljahr 2024/25 sind es laut Statistischem Bundesamt bundesweit 22.530 gewesen. Aus Sicht des VPT relativiert sich dieser Aufwärtstrend allerdings, denn vor 20 Jahren waren rund 25.000 Schülerinnen und Schüler in der Ausbildung.
Keine aktuellen Zahlen gibt es darüber, wie viele junge Menschen ein Studium der Physiotherapie aufnehmen. Denn Physiotherapie wird in der amtlichen Hochschulstatistik nicht als eigenes Studienfach erfasst. Die letzte offizielle Zahl stammt aus dem Jahr 2019 – damals waren es 1.146 Studierende.
Vermutlich ist die Zahl seitdem deutlich gestiegen. Mittlerweile sind bundesweit 53 Bachelor- und acht Masterstudiengänge in der Studiengangsdatenbank der Hochschulrektorenkonferenz gelistet, berichtet der VPT.
Niedrige Akademisierungsquote in Deutschland
Den Anteil der akademisch qualifizierten Physiotherapeuten hält der Berufsverband für viel zu gering – er lag 2019 bei 6,1 Prozent. Dieser Wert bleibe weit hinter den Quoten anderer europäischer Länder zurück.
Nötig für eine zukunftsfähige Versorgung und eine eigenständige Forschungslandschaft sei eine „möglichst hohe Akademisierungsquote“, sagt Steffen Gabriel, Leiter des Geschäftsbereichs Politik & Wissenschaft beim VPT. Auch die vom Wissenschaftsrat im Jahr 2012 vorgeschlagene Quote von 20 Prozent hochschulisch qualifizierter Physiotherapeuten pro Jahrgang hält Gabriel für „zu niedrig“.
Denn die Vorteile einer Akademisierung lägen auf der Hand: „Die hochschulisch gelehrten Kompetenzen bereiten die Absolventen auf die zunehmende Komplexität der Krankheitsbilder und auf die zukünftigen Herausforderungen im Behandlungsprozess (…) vor“, erläutert Gabriel. Zentrales Ziel einer Ausbildungsreform in der Physiotherapie müsse daher „die möglichst weitgehende Akademisierung“ sein, fordert der VPT.
Auch die Deutsche Hochschulmedizin, Dachverband der 37 Universitätskliniken und 40 Medizinischen Fakultäten, befürwortet im Kern die Akademisierung. In einem Positionspapier zum Studium der Gesundheitsfachberufe heißt es, eine „angemessene Akademisierung“ spiele eine „entscheidende Rolle, da sie Versorgungsqualität und Ressourceneffizienz fördert“.
Die Vollakademisierung bleibt das (Fern-)Ziel des VPT, doch dieser Schritt wird von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag ausdrücklich abgelehnt. Der VPT nimmt diesen Ball auf und plädiert für ein „Zwei-Wege-Modell“: Einerseits eine flächendeckende Etablierung von Hochschulstudiengängen, andererseits die Modernisierung der berufsfachschulischen Ausbildung.
Das Ausbildungssystem müsse „durchlässig“ gestaltet werden, fordert Gabriel. Gemeint ist damit, dass Karrierewege durch modulare Qualifikationen ermöglicht werden, etwa dadurch, dass vorhandene Kompetenzen pauschal auf das Studium angerechnet werden können.
Strukturnachteil im Kampf um Nachwuchs
Denn die Steigerung der bescheidenden Akademisierungsquote in der Physiotherapie könne nicht allein Aufgabe des Ausbildungssystems sein, man müsse auch die beruflich aktiven Physiotherapeuten im Blick haben, so Gabriel.
Den Beruf attraktiver zu machen, ist auch aus einem anderen Grund geboten: Gerade die Inhaber von ambulanten Physiopraxen haben einen Strukturnachteil im Kampf um Nachwuchs: Ihre Schülerinnen und Schüler bekommen in der Regel keine Ausbildungsvergütung, der im Krankenhaus arbeitende Nachwuchs dagegen schon.
Im stationären Setting ist die Refinanzierung der entsprechenden Berufsschulen über das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) geregelt. Im ambulanten Sektor, erinnert Pintarelli-Rauschenbach, gebe es kollektiv verhandelte Preise. Es sei nicht möglich, zwischen Praxen zu unterscheiden, die ausbilden und denen, die das nicht tun.
Im Ergebnis gibt der VPT die Ausbildungsvergütung in der ambulanten Physiotherapie mit 0 Euro an – in einzelnen Bundesländern kommt sogar noch Schulgeld dazu. Eine angehende Pflegefachkraft erhalte hingegen im Schnitt 1.490 Euro Ausbildungsvergütung pro Monat. Vor dem Hintergrund Tausender unbesetzter Stellen ist das für die Konkurrenzfähigkeit des Berufsbilds ein gravierendes Manko.
Warnung vor Wegfall von Ausbildungsplätzen
Das haben auch die Gesundheitsminister der Länder bemerkt und schlagen in einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom Oktober 2025 Alarm. Die derzeitige Regelung berücksichtige nicht, „dass in vielen Gesundheitsfachberufen ein Großteil der Auszubildenden (…) im ambulanten Sektor ausgebildet werden“, heißt es in dem mit 16:0 Stimmen verabschiedeten Papier.
Ohne eine Refinanzierung im ambulanten Bereich „wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein großer Teil der Ausbildungsplätze wegfallen“, was den Fachkräftemangel verstärken würde, warnen die Länderminister.
Was sie in ihrem Beschluss formulieren, kommt einem Junktim gleich: „Vor der Reform weiterer Berufsgesetze“ sei zu klären, „wie die finanzielle und strukturelle Verantwortung von Bund, Ländern und Trägern der praktischen Ausbildung (…) gesehen und verteilt werden soll“.
Für Berufsverbände der Gesundheitsfachberufe ist entscheidend, dass der Bund alte Fehler nicht wiederholt: Ein Beispiel dafür ist das Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin (MTA-Reform-Gesetz). Bei den Beratungen monierte der Bundesrat Ende 2020 ein „unausgereiftes Finanzierungskonzept“ des Bundes: Ziel müsse es sein, dass eine Refinanzierung auch dann erfolgt, wenn eine ambulante Einrichtung Trägerin der Ausbildung ist.
Bund und Länder blenden Finanzierung aus
„Es fehlt eine Regelung, wie die Schulgeldfreiheit finanziert werden kann, wenn eine Privatschule keine Kooperation mit einem Krankenhaus eingehen kann oder will oder wenn die Leistungserbringung des Gesundheitsfachberufs in der Regel nicht an einem Krankenhaus erfolgt“, so damals der Bundesrat.
Für die Klärung solcher Fragen hatten Bund und Länder einen langen Anlauf genommen und im März 2020 mit dem gemeinsamen Eckpunktepapier „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ einen Kompromiss vorgelegt.
Allerdings bleibt das Papier an der entscheidenden Stelle windelweich: Sollten sich Finanzierungsbedarfe für bestimmte Berufe ergeben, die nicht unter das KHG fallen, „werden Bund und Länder eine interessengerechte Gesamtlösung auf Grundlage der Zuständigkeitsverteilung, der bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes und der Länder sowie unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten erarbeiten“.
Eine diplomatische Floskel, die den Bund zu nichts verpflichtet. Sechs Länder gaben damals zu Protokoll, dass aus ihrer Sicht „ein Finanzierungskonzept unter finanzieller Beteiligung des Bundes und der Sozialversicherungsträger“ geboten wäre.
Nur jeder Vierte erhält eine Ausbildungsvergütung
Daher bleiben die Länder in ihrem GMK-Beschluss von Oktober 2025 hartnäckig: Ein Schulgeldverbot und eine angemessene Ausbildungsvergütung für die Gesundheitsfachberufe seien „zwingend erforderlich“. Doch die Frage, wer für die Finanzierung aufkommt, ist damit noch nicht beantwortet.
Für Verbände wie den VPT bleibt eine einheitliche Ausbildungsvergütung unabhängig vom Ausbildungsweg daher vorerst ein Fernziel. Hoffnung ruht auf dem im Dezember 2023 bekannt gewordenen Referentenentwurf für ein Physiotherapieberufereform-Gesetz (PhyThBRefG) des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).
Doch das Papier wurde durchgestochen – offiziell gibt es diese Vorlage bis heute nicht. Und auch im aktuellen Vorhabenplan des BMG – dort sind die Gesetzgebungsvorhaben für 2026 aufgelistet – taucht die Berufsrechtsreform der Physiotherapeuten nicht auf.
Doch der Entwurf skizziert zumindest einen Teilschritt – eine Vergütung für alle an Berufsschulen lernenden Physio-Schüler, Studierende an Hochschulen werden ausgeblendet. Die im Entwurf aufgeführten Zahlen machen die Dimension der Herausforderung deutlich, den Nachwuchs einer so großen Berufsgruppe zu bezahlen.
330 Millionen Euro an Mehrkosten
Bisher erhält demnach nur rund jeder vierte Schüler in der Physiotherapie-Ausbildung eine Vergütung – von den bundesweit zuletzt 22.530 Auszubildenden treffe dies nur auf geschätzt 6.100 zu. Das Gros des Nachwuchses geht demnach leer aus.
Nimmt man eine durchschnittliche jährliche Ausbildungsvergütung von 18.100 Euro an, dann würden laut Referentenentwurf die Ausgaben von derzeit etwa 110 Millionen Euro pro Jahr schrittweise auf 440 Millionen Euro steigen. Die Mehrkosten von 330 Millionen Euro seien „vom Träger der Ausbildung“ aufzubringen. Falls der Ausbildungsträger ein Krankenhaus ist, wäre die Gesetzliche Krankenversicherung in der Zahlpflicht.
Mit Blick auf die freien Träger bleibt das „Wie“ der Finanzierung in dem geleakten Entwurf unbeantwortet. Kein Wunder, dass die Vorlage seit mehr als zwei Jahren in den Schubladen des BMG liegt. Das Junktim der Gesundheitsminister der Länder – erst eine Finanzierungs-, dann eine Berufsrechtsreform – könnte die Liegezeit noch weiter erhöhen. Schlechte Aussichten für ein modernes Berufsgesetz der Physiotherapeuten.
Bei einer Veranstaltung des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) im November 2025 sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zu, die Reform des Berufsgesetzes 2026 angehen zu wollen. Aber wie belastbar ist diese Aussage?
Warnendes Beispiel Approbationsordnung
Die Reform der ärztlichen Approbationsordnung kann ein warnendes Beispiel dafür sein, wie dauerhaft lähmend sich Bund-Länder-Konflikte auf die Gesetzgebung auswirken. Im März 2017 wurde mit großem Tamtam der „Masterplan Medizinstudium 2020“ von Bund und Ländern präsentiert. Sein Ziel ist es, die Ausbildung des medizinischen Nachwuchses so anzupassen, dass dieser insbesondere den Herausforderungen der Versorgung einer alternden Gesellschaft gerecht werden kann.
Die Wissenschaftsminister der Länder notierten anlässlich der Verabschiedung: „Die vollständige Umsetzung des Masterplans steht unter Haushaltsvorbehalt.“ So ist es bis heute geblieben – jahrelang haben Bund und Länder erfolglos um die Kostenfolgen der Neuordnung gerungen. Eigentlich sollte das Update der Approbationsordnung zum Oktober 2027 in Kraft treten – zehn Jahre nach Vorstellung des Masterplans. Daran glaubt niemand mehr.
Von
Florian Staeck
von unserem Mitglied Florian Sandeck übermittelt