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Verband leitender Lehrkräfte
an Schulen für Physiotherapie e.V.

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Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz

Gegenläufige Entwicklung des Gesundheitswesens und der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen – Notwendigkeit einer eigenständigen Finanzierungslösung für die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:

1. Vor dem Hintergrund einer immer stärkeren Ambulantisierung des Gesundheitswesens sowie der Tendenz hin zu einer sektorenübergreifenden Versorgung stellen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit fest, dass die im Zuge der Berufsrechtsreformen in den Gesundheitsfachberufen gefundene Refinanzierungslösung für nicht mit einem Krankenhaus verbundene Schulen über Kooperationsverträge mit einem Krankenhaus und die damit einhergehende Finanzierung über das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) unzureichend ist. Sie berücksichtigt insbesondere nicht, dass in vielen Gesundheitsfachberufen ein Großteil der Auszubildenden (z.B. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, MT-Berufe) im ambulanten Sektor ausgebildet werden. Ohne Refinanzierung der Ausbildung im ambulanten, nicht akutstationären Bereich wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein großer Teil der Ausbildungsplätze wegfallen und den Fachkräftemangel weiter verstärken. Um die Struktur des Gesundheitswesens innerhalb der Ausbildungen vollständig abzubilden, muss eine eigenständige und sektorenunabhängige Finanzierungsgesetzgebung gefunden werden. Das hilft den ambulanten Einrichtungen, ihrer Rolle im Gesundheitswesen gerecht zu werden und ihr Potential als Träger der praktischen Ausbildung bzw. Praxiseinrichtung zu heben. Angesichts einer alternden Gesellschaft, dem damit einhergehenden Mehrbedarf an Fachkräften in den Gesundheitsfachberufen und den dadurch notwendigen Ausbildungsanstrengungen soll der Bund sich zudem in angemessener Höhe an den Ausbildungskosten der Gesundheitsfachberufe beteiligen.

2. Deshalb fordern die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder das Bundesministerium für Gesundheit auf, unter Beteiligung der Länder eine einheitliche und sektorenunabhängige Finanzierungssystematik für die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe zu erarbeiten. Hierbei ist vor der Reform weiterer Berufsgesetze zu klären, wie die finanzielle und strukturelle Verantwortung von Bund, Ländern, Trägern der praktischen Ausbildung bzw. Praxiseinrichtungen oder Krankenkassen und weiteren Trägern der Sozialleistungen gesehen und verteilt werden soll. Die Möglichkeit der Nutzung der bewährten Daten und Kommunikationswege bei den Krankenkassen muss erörtert werden.

3. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fordern, dass die neue Finanzierungssystematik die Kosten der Schulen der Gesundheitsfachberufe, die Kosten der praktischen Ausbildung sowie eine angemessene Ausbildungsvergütung umfasst. Das Refinanzierungsverfahren soll dabei möglichst transparent, einfach und bürokratiearm sein. Es soll im Sinne aller Kostenträger mit Blick auf Kosteneffizienz eingerichtet werden.

4. Die neue, gemeinsam zu erarbeitende Finanzierungssystematik soll in den angekündigten Berufsrechtsreformen der verschiedenen Gesundheitsfachberufe durch das Bundesministerium für Gesundheit umgesetzt werden. Darüber hinaus sollen die bereits reformierten Gesundheitsfachberufe in die Finanzierungssystematik einbezogen werden.

Quelle: Beschlüsse – Gesundheitsministerkonferenz (GMK)